Die Corona-Infektionszahlen steigen wieder. In den letzten Wochen zeichnet sich ein solch deutliches Bild, dass die Regierungen der Bundesländer nun reagieren und schrittweise die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wieder hochfahren. Welche Regeln gerade im Einzelhandel gelten, ob bereits 3G oder 2G eingeführt wurden, erfahrt ihr im Folgenden. (Stand: 25.02.2021, 9:00 Uhr) Update: Bund und Länder haben sich nach den Besprechungen auf deutlich verschärfte Maßnahmen geeinigt. Dazu zählt auch, dass künftig bundesweit und unabhängig von der Inzidenz die 2G-Regel für den Einzelhandel gilt. Der Zutritt muss kontrolliert werden. Ausgenommen sind weiterhin Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg entfällt die 3G-Regel im Einzelhandel - zumindest in der Alarmstufe I. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen. Damit möchte man einen Beitrag zu mehr Einheitlichkeit mit Blick auf die Regeln in den Nachbarbundesländern schaffen. Bei Alarmstufe II gelten jedoch wieder 2G-Zugangsbeschränkungen.
Bayern
Bayern hat am 15. Februar weitere Lockerungen beschlossen. Kultur- und Sportveranstaltungen haben ab dem 17. Februar nur noch die 2G-Regel. Überall wo 2G galt, gilt nun 3G, auch im Einzelhandel. Die 3G-Regel gilt dann in Bayern für Musikschulen, Fitnessstudios, Solarien, Bibliotheken, Archive, Museen, Laienschauspiel oder Blasmusik. Für Restaurants und Hotels gilt weiterhin die 2G-Regel.
Berlin
Die Berliner Landesregierung hat nun die 2G-Regel in weiten Teilen abgeschafft. Die Neuregelung werden am Freitag, dem 18.02.2022, in Kraft treten. 2G wird dann im Einzelhandel entfallen und es gilt beim Einkaufen dann nur noch die FFP2-Maskenpflicht. Ebenso entfällt 2G bei allen touristischen Angeboten, im Zoo und Tierpark, in Galerien und Museen. Überall herrscht jedoch die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske. In Bibliotheken und Archiven gilt dann ab Freitag nur noch 3G und ebenso die Maskenpflicht.
Brandenburg
Ab Februar 2022 gelten neue Bestimmungen auch im Bundesland Brandenburg. Die Brandenburger Landesregierung hat das Ende für die 2G-Regel im Einzelhandel beschlossen. Ab Mittwoch, den 23.02.2022, gilt dann nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in allen Geschäften des Einzelhandels. Ebenfalls abgeschafft werden die nächtlichen Ausgangssperren. In der Gastronomie wird jedoch weiterhin 2G plus gelten. Für Sportveranstaltungen an der frischen Luft wird aus 2G eine 3G-Regel.
Bremen
Bremen schafft die 2G-Regel im Einzelhandel ab. Jedoch bleiben Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Für Restaurants und Cafés, Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt ab sofort, dass sie keine Kontaktverfolgung mehr durchführen müssen.
Hamburg
Seit dem 12.02.2022 gilt in Hamburg im Einzelhandel nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. 2G im Einzelhandel gilt nicht mehr. Man erhofft sich von der Entscheidung eine Belebung des Einzelhandels.
Hessen
Die 2G-Regel im Einzelhandel ist nun auch in Hessen nicht mehr aktiv. Es bleibt jedoch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in allen Geschäften.
Mecklenburg-Vorpommern
Wie Hamburg, hat auch MV die 2G-Regel gekippt und setzt nur noch auf eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel. Ein Nachweis über den Impf- oder Test-Status ist nicht mehr notwendig.
Niedersachsen
In Niedersachsens Einzelhandel wird kein G-Nachweis mehr gefordert. In Geschäften besteht aber die FFP2-Maskenpflicht, auf Wochenmärkten, die draußen stattfinden, muss keine Maske getragen werden.
Nordrhein-Westfalen
Seit dem 19. Februar gilt die 2g-Regel nicht mehr. Nach einem Drei-Stufen-Plan sollen bis 20. März die meisten Beschränkungen jedoch aufgehoben werden.
Rheinland-Pfalz
Am 18. Februar wird die 2G-Regelung im Einzelhandel aufgehoben. Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen und FFP2 ist nur eine Empfehlung.
Saarland
Nachdem seit dem 6. Dezember 2G auch im Einzelhandel galt, ist die Verordnung seit dem 21. Januar wieder außer Kraft gesetzt. Vorausgegangen war ein Eilantrag mehrerer Fachmärkte aus dem Elektronikbereich, dem das Oberverwaltungsgericht stattgegeben hatte. Es gilt ein drei Stufen Plan zum Abschaffen aller Maßnahmen. Aktuell ist das Tragen einer FFP2-Maske noch Pflicht.
Sachsen
In Sachsen wurde die 3G-Regel für den Einzelhandel aufgehoben. Seit dem 23. Februar 2022 können wieder alle unabhängig vom Geimpft- Getestet- oder Genesenstatus einkaufen. Eine FFP2-Maske muss weiterhi getragen werden.
Sachsen-Anhalt
Seit dem 18. Februar wird auch in Sachsen-Anhalts Einzelhandel die 2G-Regel nicht mehr angewendet. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, die Landesregierung empfiehlt eine FFP2-Maske.
Schleswig-Holstein
Ab dem 9. Februar wird es erste Lockerungen geben, dann entfällt die 2-Regelung für den Einzelhandel. Die Maskenpflicht bleibt aber weiterhin bestehen, in allen Geschäften müssen Kund:innen und Beschäftigte grundsätzlich eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 tragen.
Thüringen
Seit dem 18. Februar sind die Geschäfte in Thüringen wieder für alle frei zugänglich. Es muss aktuell weder der Geimpft- oder Genesenenstatus noch ein negativer Test vorgelegt werden.
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