Die Informationen in diesem Artikel sind unter Umständen veraltet. Dieser Artikel beschreibt den ersten Lockdown (Anfang 2020). Bitte schau für aktuelle Infos rund um Corona & den Einzelhandel in unseren Newsticker.
Nach vier Wochen und weitreichenden Einschränkungen haben sich gestern Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen bezüglich Corona-Schutzmaßnahmen besprochen. Dabei verständigte man sich erst einmal über generelle Änderungen und Anpassungen.
Allgemeine Leitlinien
- Die Kontaktbeschränkungen sind vorerst bis zum 3. Mai verlängert worden. Zugegebener Zeit wird erneut darüber beraten.
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern dürfen ab Montag, den 20. April, wieder öffnen. Hierbei gilt es, die Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie zur Vermeidung von Warteschlangen zu beachten. Je nach Bundesland kann hier aber variabel entschieden werden.
- Buchhandlungen, Kfz- und Fahrradhändlern ist es auch ungeachtet der Größe erlaubt, ab Montag wieder die Türen für Kunden zu öffnen.
- Friseure dürfen unter Einhaltung eines entsprechenden Hygienekonzeptes ab dem 4. Mai Kunden empfangen.
- Restaurants, Bars und Kneipen bleiben weiterhin geschlossen.
- Die Bundesregierung empfiehlt das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes beim Fahren mit dem ÖPNV und Einkaufen. Eine generelle Maskenpflicht wird aber nicht eingeführt.
Nun haben sich auch die Kabinette der Bundesländer beraten und jeweils einen Fahrplan für die nächsten Wochen und Monate aufgestellt. Wir berichten euch, was das für den Einzelhandel in den jeweiligen Ländern bedeutet, denn nicht überall werden die oben genannten Punkte sofort umgesetzt. Bei Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden und aktualisieren den Artikel.
Bayern
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte an, die Lockerungen etwas langsamer angehen zu lassen und den Einzelhandel schrittweise weiter öffnen. Ab dem 20. April ist es gestattet, Baumärkte, Gartencenter und Gärtnereien wieder zu öffnen. Zum 27. April sollen dann auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm folgen, ab diesem Datum wird zudem eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen gelten. Shoppingcenter bleiben weiterhin geschlossen, ebenso Restaurants. Ab dem 4. Mai dürfen auch Friseure sowie Fußpflegesalons wieder Kunden empfangen. Das Tragen einer Maske und Abstandsregeln sollen hier Grundlage sein.
Baden-Württemberg
Kleine Ladengeschäfte dürfen ab Montag, den 20. April, wieder öffnen. Ministerpräsident Kretschmann begründete die Obergrenze von 800 qm Verkaufsfläche damit, dass man nicht alle Geschäfte gleichzeitig öffnen könne, um einen Ansturm auf die Innenstädte und Einkaufszentren zu vermeiden. Eine Maskenpflicht für Einzelhandel und das Fahren mit Bus und Bahn tritt ab Montag, den 27. April, in Kraft. Auch Friseursalons, die ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, bekommen noch einen konkreten Fahrplan an die Hand.
Berlin
Kleinere Geschäfte, einschließlich der Läden in Einkaufscentern, dürfen ab Mittwoch, den 22. April, wieder öffnen, auch für Warenhäuser überlegte man sich eine Lösung. Hier darf die Verkaufsfläche auf die vorgeschriebene Größe reduziert werden. Überall gelten dabei strenge Regelungen zur Hygiene und der Steuerung des Zutritts. Es gilt der Richtwert von maximal einer Person pro 20 qm. Ein Mund-Nasen-Schutz muss derzeit nur beim Benutzen des ÖPNV getragen werden.
Brandenburg
Die Läden bis zu einer Fläche von 800 qm bzw. solche, die ihre Verkaufsfläche auf diese Größe reduzieren, dürfen ab 22.April wieder öffnen. Das soll auch Geschäfte in Einkaufszentren betreffen. Vorausgesetzt ist die Einhaltung strenger Regeln und Hygieneauflagen und Abstandsregelungen. Selbsternte auf Obst- und Gemüsefeldern ist unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt. Potsdam hat zudem beschlossen, dass ab dem 27. April eine Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen gelten soll.
Bremen
Neben den Geschäften des täglichen Bedarfs bzw. denen zur Deckung des Lebensbedarfs dürfen in Bremen ab dem 20. April auch wieder Geschäfte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm oder jene, die ihre Fläche auf die vorgeschriebene Größe verkleinern, öffnen. Zu diesem Zweck dürfen ebenso Einkaufscenter die Türen öffnen, denn die Beschränkung gilt je Ladengeschäft. Basis ist hierfür aber ein Konzept, mit dem die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden können.
Hamburg
Auch in Hamburg dürfen Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm öffnen. Diese sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Bestellte Waren dürfen außerdem abgeholt werden. Einkaufscenter dürfen öffnen, denn die 800qm-Verordnung gilt für die jeweiligen Geschäfte. Ein Mund-und-Nasen-Schutz muss ab Montag, den 27. April, beim Betreten von Geschäften und im ÖPNV getragen werden.
Hessen
In Hessen dürfen ab Montag wieder Geschäfte, die unter der 800qm-Grenze liegen, öffnen. Als Voraussetzung gilt ein gut sichtbares Hygienekonzept, das den Mindestabstand berücksichtigt und gewährleistet, dass maximal ein Kunde pro 20 qm im Laden ist. Eine Maskenpflicht ist geplant.
Mecklenburg-Vorpommern
Schon ab Samstag, den 18. April, dürfen in Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Am Montag folgen Läden mit weniger als 800 qm. Größere Geschäfte können ebenfalls wieder für den Publikumsverkehr öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verringern. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass Hygiene-Vorschriften und Abstandsregeln eingehalten werden. Ab dem 4. Mai kann man dann auch wieder einen Friseurbesuch einplanen, das Tragen einer Stoffmaske ist hierbei verpflichtend. Auch beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn soll ab dem 27. April ein Mundschutz getragen werden. Bei Verstoß drohen 25€ Bußgeld.
Niedersachsen
Vom 20. April 2020 an dürfen auch in Niedersachsen alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen und Zugangssteuerungen wieder öffnen. „Ich setze darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger hier bei uns in Niedersachsen sehr verantwortungsvoll mit dieser schrittweisen Öffnung des Einzelhandels umgehen werden. Was wir gar nicht brauchen, sind lange Shoppingausflüge, wer kann, sollte potentielle Stoßzeiten vermeiden“, erklärt Ministerpräsident Weil. Auch das Tragen von Schutzmasken wird ab Montag, den 27. April, verpflichtend im Einzelhandel und Bus/Bahn.
Nordrhein-Westfalen
Geschäfte mit einer maximalen Fläche von 800 qm dürfen ab 20. April öffnen. Ausgeschlossen wird, dass größere Läden ihre Flächen auf die vorgegebene Größe beschränken und bspw. Etagen schließen. NRWs Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gab in der Pressekonferenz aber bekannt, dass von dieser Regelung nicht nur Buchläden, Autohäuser und Fahrradgeschäfte ausgeschlossen sind, auch Einrichtungshäuser und Baby-Fachmärkte unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen. Einlassbeschränkungen zur Einhaltung des Mindestabstandes sind vorgesehen. Den Beginn der Maskenpflicht markiert auch in NRW der 27. April.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz orientiert man sich an den Leitlinien, die am Mittwoch diskutiert wurden. Ab Montag, 20. April, dürfen alle Geschäfte, die eine Verkaufsfläche von 800 qm nicht überschreiten, öffnen. Ebenso dürfen größere Läden ihre Fläche verkleinern. Auch der Straßenverkauf von Eis ist erlaubt. Wichtig ist, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften zu jedem Zeitpunkt gewährleistet bleibt. Dabei sind Einlassbeschränkungen, Einkaufswagenpflicht und weitere Maßnahmen denkbar. Es darf sich maximal ein Kunde pro 10 qm im Geschäft aufhalten. Ab dem 27. April muss zudem eine Schutzmaske getragen werden.
Saarland
In der heutigen Pressekonferenz verkündete Ministerpräsident Tobias Hans die Lockerungen für den Einzelhandel. Ab kommenden Montag, den 20. April, dürfen Geschäftemit weniger als 800 qm Verkaufsfläche wieder ihre Ladentüren öffnen. Abstandshaltung und Personenbeschränkungen müssen hierbei umgesetzt werden. Um in diesen Geschäften einzukaufen, gilt nun auch als triftiger Grund das Haus zu verlassen und ist somit als eine Ausnahmeregelungen zu den bestehenden Ausgangsbeschränkungen zu betrachten. Weiterhin geschlossen bleiben Einkaufszentren und Malls. Beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn müssen ab Montag, den 27. April, Mund und Nase bedeckt sein.
Sachsen
Kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm dürfen ab Montag öffnen. Auch für Garten- und Baumärkte wurde die Regelung gelockert. Geschlossen bleiben weiterhin Einkaufszentren, lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen hier geöffnet sein bzw- Läden, die über einen separaten Kundeneingang verfügen. Als erstes Bundesland hat Sachsen darüber hinaus eine Maskenpflicht eingeführt. Wer einkaufen geht oder den ÖPNV nutzt, muss dies ab Montag mit einem Mund-und-Nasen-Schutz tun, ein Schal oder Tuch zu diesem Zweck reicht aber auch aus.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hält sich an die Vereinbarung, die Bund und Länder zu den Lockerungen der Schutzmaßnahmen getroffen haben. Ab Montag, den 20. April, dürfen demnach kleinere Läden mit bis zu 800qm wieder Kunden empfangen. Eien Ausnahme bilden Autohändler, Buchhandlungen sowie Fahrradgeschäfte, die beiden letztgenannten dürfen aber in Sachsen-Anhalt jetzt schon öffnen. Dabei gelten die gleichen Hygieneverordnungen wie sie derzeit schon in Supermärkten und Baumärkten umgesetzt werden. Große Einkaufszentren dürfen öffnen, die Größe gilt pro Geschäft. Insgesamt darf sich ein Kunde pro 10 qm im Laden befinden. Ab Donnerstag, den 23. April, muss beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn eine Maske getragen werden.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein dürfen Geschäfte bis 800 qm ebenfalls ab Montag, den 20. April, wieder öffnen. Das gilt ebenso für Shops in Einkaufszentren. Auch größeren Läden ist es erlaubt, die Fläche entsprechend der Vorgaben zu verkleinern. Diese müssen jedoch eine extra Genehmigung erhalten. Dazu ist es notwendig, dass die betroffenen Geschäfte ein Konzept zu Hygienemaßnahmen sowie Zugangsbeschränkungen vorzulegen. Die Maskenpflicht startet am Mittwoch, den 29. April.
Thüringen
Ab dem 24. April dürfen auch in Thüringen wieder kleinere Geschäfte (Obergrenze sind hier ebenso 800 Quadratmeter) öffnen, aber auch Läden, die ihre Verkaufsfläche auf die genannten 800 qm verkleinern, dürfen ab Freitag wieder öffnen. Auch das Tragen einer Maske wird beim Einkaufen dann Pflicht. Einen Friseurbesuch kann es ab dem 4. Mai geben, dann aber mit Termin und unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer Maske.
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