Mit den geringeren Infektionszahlen der letzten Wochen sinken auch die Inzidenzwerte in den Bundesländern. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass es zu Lockerungsschritten bei den Corona-Maßnahmen und zu Öffnungen kommt. Bereits im März wurden beim Bund-Länder-Treffen erste Regelungen dazu beschlossen. Voraussetzung für die Öffnungsschritte ist das Einhalten der Hygienevorschriften sowie Kundenbgrenzungen.
Stufenplan der Bundesregierung
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in einer Region oder einem Land, sind weitere Lockerungen möglich. Der Einzelhandel kann dann mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmetern öffnen. Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, ist die Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („ Click and Meet“) möglich. Hierbei ist eine Kundin bzw. ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen.
Einzelhandel: Öffnungsschritte der Bundesländer
Im Folgenden zeigen wir euch, welche Maßnahmen und Regeln aktuell in den einzelnen Bundesländern gelten. Wählt dafür einfach das entsprechende Land aus und schon seht ihr in der Übersicht, wie die Optionen im Einzelhandel aussehen, zur Übersichtlichkeit haben wir euch auch noch einmal die Infoseiten der jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte verlinkt, wo ihr noch mehr Details zur derzeitigen Situation (7-Tages-Inzidenz, Öffnungsregeln, etc.) bekommt.
Regeln zum Einzelhandel in Baden-Württemberg
7-Tage-Inzidenz unter 100:Liegt die 7-Tage-Inzidenz für 5 Werktage unter 100, so besteht die Möglichkeit für "Click & Meet. Dann darf sich ein*e Kund*in pro 40 Quadratmeter Ladenfläche ohne Testkonzept aufhalten bzw. zwei Kund*innen pro 40 Quadratemeter ohne Voranmeldung mit Testkonzept. 7-Tage-Inzidenz unter 50:
Liegt die 7-Tage-Inzidenz für 5 Tage unter 50, gilt für den Einzelhandel Folgendes: Geschäfte mit weniger als 10 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen maximal ein*e Kund*in empfangen, Geschäfte mit bis zu 800 Quadratemetern ein*e Kund*in pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). Die Maskenpflicht besteht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Der Zutritt ist zu steuern, Warteschlangen sollen vermieden werden. Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt. Die Testpflicht entfällt. Weitere Lockerungen soll es ab dem 7. Juni 2021 geben. ▷ Mehr Infos hier
Informationen zur Coronalage der Kreise & kreisfreien Städte
Regeln zum Einzelhandel in Bayern
7-Tage-Inzidenz bis 50: Geschäfte des Einzelhandel dürfen öffnen. Es ist auf die Einhaltung von Abstandsregeln, (FFP2-)Maskenplficht, Kontaktdatenerhebung und Regelungen zur Anzahl von Kunden je Quadratmeter zu achten. Bedarfsnotwendige Geschäfte (z.B. Lebensmittelmärkte, Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte, Buchhandlungen) dürfen inzidenzunabhängig öffnen. 7-Tage-Inzidenz über 50 bis 100: Geschäfte des Einzelhandels dürfen Kunden mit Terminvereinbarung empfangen. Es ist auf die Einhaltung von Abstandsregeln, (FFP2-)Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung und Regelungen zur Anzahl von Kunden je Quadratmeter zu achten. Bedarfsnotwendige Geschäfte (z.B. Lebensmittelmärkte, Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte, Buchhandlungen) dürfen inzidenzunabhängig öffnen. 7-Tage-Inzidenz über 100: Bei einer Inzidienz von 100 bis 150 dürfen Geschäfte "Click& Meet" anbieten, Voraussetzung ist ein negativer Test. Liegt die Inzidenz über 150 dürfen die Geschäfte nur noch "Click & Collect" anbieten. Bedarfsnotwendige Geschäfte (z.B. Lebensmittelmärkte, Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte, Buchhandlungen) dürfen inzidenzunabhängig öffnen. ▷ Mehr Infos hier
Informationen zur Coronalage der Kreise & kreisfreien Städte
Regeln zum Einzelhandel in Berlin
Ab dem 4. Juni gelten für den Einzelhandel folgende Punkte:
- Der gesamte Einzelhandel darf öffnen, eine Testpflicht besteht nicht mehr.
- Auch Flohmärkte und andere Spezialmärkte dürfen wieder stattfinden.
Informationen zur Coronalage der Kreise & kreisfreien Städte
Berlin | |
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Regeln zum Einzelhandel in Brandenburg
Ab dem 11. Juni 2021 gilt im Bereich des Einzelhandels neu:
- Die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts in Geschäften werden gelockert. Ab dem 11. Juni können sich unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln und der Maskenpflicht beliebig viele Kundinnen und Kunden in Geschäften aufhalten.
- Die bisherige Einschränkung „bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen sich nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro zehn Quadratmeter sowie für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro 20 Quadratmeter zeitgleich aufhalten“ gilt nicht mehr.
Informationen zur Coronalage der Kreise & kreisfreien Städte
Brandenburg | |
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Barnim | Link zu aktuellen Infos |
Dahme-Spreewald | Link zu aktuellen Infos |
Elbe-Elster | Link zu aktuellen Infos |
Havelland | Link zu aktuellen Infos |
Märkisch-Oderland | Link zu aktuellen Infos |
Oberhavel | Link zu aktuellen Infos |
Oberspreewald-Lausitz | Link zu aktuellen Infos |
Oder-Spree | Link zu aktuellen Infos |
Ostprignitz-Ruppin | Link zu aktuellen Infos |
Potsdam-Mittelmark | Link zu aktuellen Infos |
Prignitz | Link zu aktuellen Infos |
Spree-Neiße | Link zu aktuellen Infos |
Teltow-Fläming | Link zu aktuellen Infos |
Uckermark | Link zu aktuellen Infos |
Brandenburg an der Havel | Link zu aktuellen Infos |
Cottbus | Link zu aktuellen Infos |
Frankfurt | Link zu aktuellen Infos |
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Regeln zum Einzelhandel in Bremen
Geschäfte des Einzelhandels dürfen öffnen. Es gelten bestimmte Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als eine Kundin bzw. ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm müssen auf der Fläche, die zu den 800 qm hinzukommen, je Kundin und Kunde 20 qm zur Verfügung stehen. ▷ Mehr Infos hier
Informationen zur Coronalage der Kreise & kreisfreien Städte in Bremen
Bremen | |
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Regeln zum Einzelhandel in Hamburg
- Alle Geschäfte und auch Spezialmärkte dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln sowie dem Tragen einer medizischen Maske öffnen. Diese Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch in Warteschlangen und Menschenansammlungen vor den Eingängen der Geschäfte sowie auf deren Außenflächen und Parkplätzen.
- In Geschäften mit einer Größe von bis zu 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche darf nur eine Kundin / ein Kunde pro 10 Quadratmeter gleichzeitig im Geschäft sein.
- In Geschäften mit über 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen zunächst 80 Kundinnen und Kunden ins Geschäft und dann für jede weitere 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zusätzlich eine Kundin bzw. ein Kunde.
- Kleine Geschäfte (Verkaufsfläche kleiner als zehn Quadratmeter) dürfen jeweils nur eine Kundin beziehungsweise einen Kunden in den Laden lassen. Eine Begleitperson, für die das Abstandsgebot nicht gilt, darf als Begleitung anwesend sein.
Informationen zur Coronalage der Kreise & kreisfreien Städte
Hamburg | |
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Regeln zum Einzelhandel in Hessen
Stufe 1: Wenn die 7-Tage-Inzidenz 5 Werktage in Folge unter 100 liegt, darf der Einzelhandel im Bereich erweiterter täglicher Bedarf mit begrenzter Kundenzahl und Maskenpflicht (medizinisch) geöffnet sein. Der übrige Einzelhandel darf den Service "Click & Meet" anbieten, hierbei muss ebenfalls eine Maske getragen werden, ein Test wird empfohlen. Stufe 2: Wenn die 7-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage in Folge unter 100 oder 5 Tage in Folge unter 50 liegt, dürfen alle Geschäfte mit Zugangsbeschränkungen uns Maskenpflicht öffnen. Ein aktueller Test ist für den Einzelhandel abseits vom erweiterten täglichen Bedarf empfohlen. ▷ Mehr Infos hier
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Regeln zum Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern
7-Tage-Inzidenz unter 50: Sinkt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an mindestens 7 aufeinanderfolgenden Tagen, darf der Einzelhandel mit Kundenanzahlbegrenzung abhängig von der Verkaufsfläche öffnen. ▷ Mehr Infos hier
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Mecklenburg-Vorpommern | |
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Nordwestmecklenburg | Link zu aktuellen Infos |
Rostock | Link zu aktuellen Infos |
Vorpommern-Greifswald | Link zu aktuellen Infos |
Vorpommern-Rügen | Link zu aktuellen Infos |
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Regeln zum Einzelhandel in Niedersachsen
Der Stufenplan Niedersachsens sieht für den Einzelhandel diese Punkte vor: Stufe 1: >10. Geschäfte des Einzelhandels haben unter Einhaltung eines Hygienekonzepts geöffnet. Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Stufe 2: >35. Geschäfte des Einzelhandels haben unter Einhaltung eines Hygienekonzepts geöffnet. Zudem herrscht eine Zugangsbegrenzung: <800 Quadratmetern Verkaufsfläche mind. 10 Quadratmeter/Person, >800 Quadratmetern Verkaufsfläche 20 Quadratmeter/Person sowie außerhalb notwendiger Grundversorgung 20 bzw. 40 Quadratmeter/ Person. Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Stufe 3: >50. Geschäfte des Einzelhandels haben unter Einhaltung eines Hygienekonzepts geöffnet. Mit Ausnahme notwendiger Grundversorgung sowie <200 Quadratmetern Verkaufsfläche Zugang nur mit negativem Testnachweis (Kontrollerfordernis)- Zudem herrscht eine Zugangsbegrenzung: für Geschäfte zur notwendigen Grundversorgung mit <800 Quadratmetern Verkaufsfläche mind. 10 Quadratmeter/Person, bei Geschäften mit >800 Quadratmetern Verkaufsfläche 20 Quadratmeter/Person sowie außerhalb notwendiger Grundversorgung 20 bzw. 40 Quadratmeter. ▷ Mehr Infos hier
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Regeln zum Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen
Für den Einzelhandel abseits der Grundversorgung gelten folgende Regeln: 7-Tage-Inzidenz unter 35: Die Sonderreglung für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern entfällt, ein Test sowie Terminvereinbarung sind nicht notwendig.. 7-Tage-Inzidenz unter 50: Es darf sich maximal ein Kunde pro 10 Quadratmetern im Geschäft aufhalten, ein Test sowie Terminvereinbarung sind nicht notwendig. 7-Tage-Inzidenz unter 100: Das Shoppen ohne Test ist möglich, Click & Meet entfällt. Die Kundenbegrenzung wird auf eine Person pro 20 Quadratmeter festgelegt. ▷ Mehr Infos hier
Informationen zur Coronalage der Kreise & kreisfreien Städte
Regeln zum Einzelhandel in Rheinland-Pfalz
Folgende Regeln gelten in Rheinland-Pfalz für den Einzelhandel : 7-Tage-Inzidenz unter 100: Einzelhandel darf ohne Testpflicht mit maximal einem Kunden pro 10 Quadratemetern Verkaufsfläche öffnen. 7-Tage-Inzidenz über 100: Alle Geschäfte, die nicht die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs abdecken, müssen geschlossen bleiben. ▷ Mehr Infos hier
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Regeln zum Einzelhandel in Saarland
Das Saarland-Modell beruht auf einem Ampel-System, dessen Status fortwährend auf der Webseite des Bundeslandes abrufbar ist. Stufe Grün: Die Testpflicht entfällt im Einzelhandel. Allgemein gilt: pro 15 Quadratmeter der zugänglichen Gesamt- bzw. Verkaufsfläche darf nur eine Person Zutritt haben. Bei Einhaltung des Mindestabstands sind vier Kunden bzw. Besucher unabhängig von der Gesamt- bzw. Verkaufsfläche immer zulässig. Stufe Gelb: 7-Tage-Inzidenz liegt an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100, gilt eine Testpflicht, ausgenommen sind hier Supermärkte, Discounter und ander Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs. In Baumärkten und im Großhandel besteht bei gelber Ampel hingegen eine Testnachweispflicht. Allgemein gilt: pro 15 Quadratmeter der zugänglichen Gesamt- bzw. Verkaufsfläche darf nur eine Person Zutritt haben. Bei Einhaltung des Mindestabstands sind vier Kunden bzw. Besucher unabhängig von der Gesamt- bzw. Verkaufsfläche immer zulässig. Stufe Rot: 7-Tage-Inzidenz liegt an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, tritt die Bundesnotbremse in Kraft, es erfolgt eine Rücknahme der Öffnungsschritte und ein konsequenter Lockdown. ▷ Mehr Infos hier
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Saarland | |
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Regeln zum Einzelhandel in Sachsen
Die sächsische Corona-Schutzverordnung trat am 31. Mai 2021 in Kraft und gilt bis zum 13. Juni 2021. Folgende Punkte gelten für den Einzelhandel: 7-Tage-Inzidenz unter 35: Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an14 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, entfällt die Testpflicht 7-Tage-Inzidenz unter 100: Unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und kreisfreien Städten unter 100 liegt, kann der Einzelhandel ab dem übernächsten Tag für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen. 7-Tage-Inzidenz über 100: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über der Marke von 100 liegt, tritt die Bundesnotbremse in Kraft. 7-Tage-Inzidenz über 150: Wegfall der Click-and-Meet-Möglichkeit (Einkaufen mit Termin) ▷ Mehr Infos hier
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Regeln zum Einzelhandel in Sachsen-Anhalt
Die geänderte 13. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt gilt bis vorerst 29. Juni: Einkaufen ohne Test ist möglich. 7-Tage-Inzidenz unter 35: Wegfall der Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. In Ladengeschäften gilt nur noch die Zugangsbeschränkung, dass sich höchstens ein Kunde je 10 Quadratmeter der Verkaufsfläche dort aufhält. Spezialmärkte können wieder mit 100 Personen in geschlossenen Räumen und mit 250 Personen im Freien durchgeführt werden, vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitsnachweise. ▷ Mehr Infos hier
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Wittenberg | Link zu aktuellen Infos |
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Regeln zum Einzelhandel in Schleswig-Holstein
Bis zum 13. Juni gelten im Einzelhandel folgende Punkte:
- Auch Märkte (Flohmärkte etc.) sind im Innenbereich wieder möglich – unter Auflagen mit bis zu 125 Personen. Im Außenbereich sind maximal 250 Personen gestattet.
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen und an vergleichbaren Orten ist nicht mehr verpflichtend, kann aber von Kreisen und kreisfreien Städten vorgeschrieben werden.
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Schleswig-Holstein | |
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Dithmarschen | Link zu aktuellen Infos |
Herzogtum Lauenburg | Link zu aktuellen Infos |
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Regeln zum Einzelhandel in Thüringen
Die Öffnungsschritte im Einzelhandel in Thüringen stellen sich ab dem 2. Juni 2021 wie folgt zusammen: 7-Tage-Inzidenz unter 50: Unterschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Schwellenwert von 50, so entfällt ab dem übernächsten Tag die Testpflicht für den Einzelhandel. Eine Kontaktpersonennachverfolgung ist nicht notwendig. 7-Tage-Inzidenz unter 100: Unterschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Schwellenwert von 100, so dürfen Geschäfte ab dem übernächsten Tag Kunden unter Vorlage eines negativen Tests empfangen. Eine Kontaktpersonennachverfolgung ist nicht notwendig. ▷ Mehr Infos hier
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