Viele von uns haben noch vor dem Corona-Lockdown schnell die letzten Weihnachtsgeschenke geshoppt. Mitunter war aber auch bei diesem Fest ein Fehlgriff dabei: falsche Größe, doppelte Ausführungen oder einfach nicht das richtige Modell. Was in den vergangenen Jahren kein Problem war, stellt jetzt einige vor Herausforderungen. Denn ein Umtausch in den Geschäften ist aktuell nicht möglich. Wir erklären euch hier aber, welche Regularien für Rückgaben oder Umtausch während bzw. nach dem Lockdown gelten.
Ist der Umtausch nach dem Lockdown möglich?
Vorneweg, einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch von Waren, die im stationären Einzelhandel erworben wurden, gibt es nicht. Das heißt also, ob ein Händler in der Filiale euch ein Umtauschrecht bei Nichtgefallen gewährt, obliegt ihm allein. Ihr seid hierbei also auf Kulanz angewiesen, auch während bzw. nach dem Lockdown. Für Artikel, die übers Internet gekauft wurden, habt ihr hingegen ein 14-tägiges Widerrufsrecht und könnt die Ware innerhalb dieser Frist zurückschicken. Manche Händler bieten hier sogar noch längere Zeiträume an. Anders verhält es sich jedoch bei mangelhaften Produkten. Hier habt ihr in jedem Fall ab Erhalt ein zweijähriges Recht auf Reparatur oder Nachlieferung.
Diese Regeln zu Rückgabe und Umtausch gelten bei den Händlern
Auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, nehmen viele Geschäfte Artikel bei Nichtgefallen freiwillig zurück und zahlen entweder den Betrag aus oder bieten einen Gutschein im Wert der zurückgegebenen Ware an. Zahlreiche Händler haben im Zuge der Schließung ihrer Filialen während des Lockdowns die Rückgabe- und Umtauschbedingungen angepasst, bei anderen Geschäften gelten generell längere Fristen, die euch eine problemlose Abwicklung nach dem Lockdown garantieren. Im Folgenden listen wir euch die Rücknahme- bzw. Umtauschregeln einzelner großer Händler auf.
Es fehlt ein Händler in der Liste? Dann schicke uns gerne eine E-Mail mit den nötigen Informationen an magazin@kaufda.de.
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